Energiekommission des Schweizer Nationalrats schwenkt auf StromVG und EleG ein
Am 13. Januar 2005 beschloss die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Schweizer Nationalrates für den aktuellen Entwurf des Gesetzes über die Stromversorgung (StromVG) und das Elektrizitätsgesetzes (EleG) einzutreten.
Während der vergangenen Monate hat die UREK Anhörungen zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) sowie zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) durchgeführt. Bei der Anhörung kamen Vertreter der städtischen Elektrizitätswerke, der städtischen und kantonalen Exekutiven, der Konsumentinnen und Kosnumenten, der österreichische Regulator "Energie-Control" sowie die Organisationen der Schweizerischen Stromverundunternehmen und der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen zu Wort. Einen Rückweisungsanatrag lehnte die UREK mit 19 gegen 2 Stimmen und 4 Enhaltungen ab.
Im Zeitraum vom 14. bis 16. Februar 2005 wird die UREK die Detailberatungen zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) und zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) durchführen.
Bis zum Beginn der Detailberatungen soll die Wettbewerbskommission ihre Entscheidung bezüglich der SWISSGRID getroffen haben. Ursprünglich sollte SWISSGRID ihre Arbeit schon zu Jahresbeginn 2005 aufnehmen, jedoch beschloss die Wettbewerbskommission am 23. Dezember 2004 einen Zusammenschluss der sechs Überlandwerke (atel, BKW, CKW, EGL, EOS, NOK) aufgrund kartellrechtlicher Bedenken vertieft zu prüfen. Dies wird die Arbeitsaufnahme der SWISSGRID um mehrere Monate verschieben.


