Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Revision des EleG und des StromVG
Am 3. Dezember 2004 verabschiedete der Schweizer Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und des Gesetzes über die Stromversorgung (StromVG).
Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) vorgezogen zu behandeln. Dadurch kann kurzfristig eine Übergangslösung für den grenzüberschreitenden Stromhandel geschaffen werden. Ziel der Regelung ist es die Stromversorgung der Schweiz und die Stromdrehscheibe Schweiz im europäischen Kontext zu sichern. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen die Schaffung eines unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers ebenso vor, wie die Etablierung der Elektrizitätskommission als Regulierungsbehörde. Darüber hinaus werden der Zugang zum Übertragungsnetz und die Handhabung von Neztengpässen geregelt.
Mit in Kraft treten des EleG möchte der Bundesrat eine Vereinbarung mit der EU aushandeln, welche die die neuen Schweizer Rechtsgrundlagen als EU-kompatibel anerkennt.
Im Zentrum des neuen Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG) stehen die Versorgungssicherheit und die öffentlichen Aufgaben der Versorger.
Entgegen dem Vorschlag Energiekommission des Nationalrats (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie; UREK-N) hält der Bundesrat an der zweistufigen Marktöffnung fest und trägt somit der Referendumsabstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung. In Abweichung zum Vernehmlassungsentwurf können im ersten Schritt alle Industrie- und Gewerbekunden ihren Lieferaten frei wählen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des StromVG erfolgt der zweite Öffnungsschritt durch den Beschluss der Bundesversammlung, der dem fakultativen Referendum unterliegt. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die privaten Haushalte, die Möglichkeit der freien Lieferantenwahl erhalten. Der Entwurf des StromVG sieht weiterhin das WAS-Modell (Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung) vor, wonach die privaten Haushalte bei ihrem bisherigen kommunalen Versorgungsunternehmen verbleiben können. Diese muss seinen Verbrauchern eine abgesicherte Stromversorgung anbieten.
Ergänzend zu den Stellungnahmen zur Revission des EleG und des StromVG schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft die Vereinbarung energiepolitischer Zielvorgaben zur Erhaltung der Stromerzeugung aus Wasserkarft und zur erhöhten Stromproduktion aus anderen erneuerbaren Energien vor. Als steuernde Massnahmen werden Quotenregelungen und die Erhöhung der Einspeisevergütungen für Elekrizität aus erneuerbaren Energien genannt.
Quelle: UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
--> Botschaft zur Änderung des Eletrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes vom 03.12.2004


