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Nicht-staatliche Verteilunternehmen in Frankreich

Mit dem Gesetz Nr. 46-628 vom 8. April 1946 wurde die Verstaatlichung des französischen Strom- und Gasmarktes vollzogen. Im §2 Abs. 8 sind die Ausnahmen geregelt, die Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von einer Verstaatlichung ausschliessen.

Diese, von der Verstaatlichung ausgenommenen Unternehmen, werden vom Gesetzgeber als Entreprises Non Nationalisées (ENN) bezeichnet. Umgangssprachlich wird auch von den Entreprieses Locales de Distribution (ELD) gesprochen.

Es handelt sich dabei um ca. 170 Unternehmen in 40 Departements, die ca. 2.800 Kommunen mit ca. 3.000.000 Abnehmern versorgen. Diese Unternehmen versorgen somit ca. 10% des französischen Territoriums und beschäftigen ca. 7.000 Mitarbeiter.

Die ELD's übernehmen in ihrer Region die Versorgung der Verbraucher mit mindestens einem Medium. Dabei kann es sich um Strom, Wasser, Gas, Wärme oder Telekommunikation handeln. Oft ist auch der Betrieb öffentlicher Anlagen, wie z. B. der Betrieb der Strassenbeleuchtung Aufgabe dieser Unternehmen.

Die wichtigsten ELD's befinden sich in folgenden Gebieten:

Darüber hinaus gibt es noch weitere Unternehmen im Süden Frankreichs. Sowohl das Fürstentum Monaco, wie auch Potieres, Crenzwald, Brionçon und einige kleinere Kommunen werden von ELD's versorgt.

Ca. 100 ELD’s sind in der Association Nationale des Régies de services publics et des Organismes constitués par les Collectivités locales (ANROC) zusammengeschlossen.